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AGB

Allgemeine Geschäfts- / Reisebedingungen der SNOWFUN GmbH

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmung des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a-I BGB werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen als Reisenden und dem Veranstalter vereinbart:

1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen auf unseren Websiten genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise an. Die Anmeldung soll schriftlich mit unserem Formular erfolgen, kann aber auch telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt mit unserer Reisebestätigung zustande.

Die Anmeldung erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Besteller wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrücklich oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung) annehmen können.

Offensichtliche Schreib-, Druck und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

2. Zahlungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung pro Reiseteilnehmer fällig. Die Höhe des Anzahlungsbetrages ist abhängig von der Reisedauer und wird in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Anzahlungen werden per Überweisung vorgenommen, Restzahlungen bar im Haus. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach der Buchung fällig.

Für die Einhaltung der o. a. Zahlungstermine sind Sie selbst verantwortlich.

Die Reisepapiere werden Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugesandt.

3. Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie den aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen erbringen wir Fremdleistungen, soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemässe Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir auf Wunsch zur Verfügung stellen.

4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Massnahmen zu treffen.

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderung
Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch bei Änderungen von Quartier und Ortslagen, sofern diese die bestehende Qualität nicht erheblich ändern. Schneemangel, Streik, Lawinengefahr, Schneesturm und Schneeflut o. ä. sind keine Rücktrittsgründe des Kunden.

Wir verpflichten uns, Ihnen über eine zulässige Reiseabsage wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Veränderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Abgaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.

Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.

Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblich Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.

6. Stornierungen, Umbuchung und Ersatzperson des Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalisierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgendem pro Person berechnet:

  • Wintersaison: 01.11. – 30.04.
  • bis 4 Wochen vor Anreisedatum berechnen wir lediglich einen Stornierungsbetrag von 50,- CHF
  • bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Anreisedatum berechnen wir 50,- CHF/Person pro Buchungstag; liegt der Anzahlungsbetrag darüber, erstatten wir die Differenz per Überweisung
  • geschieht die Stornierung weniger als 7 Tage vor Anreise, ist der komplette Anzahlungsbetrag fällig
  • Sommersaison: 01.05. – 31.10.
  • bis 4 Wochen vor Anreisedatum berechnen wir lediglich einen Stornierungsbetrag von 50,- CHF
  • bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Anreisedatum berechnen wir 40,- CHF/Person pro Buchungstag; liegt der Anzahlungsbetrag darüber, erstatten wir die Differenz per Überweisung

Gelingt es uns, die Zimmer/Betten wieder zu füllen, sodass uns kein Schaden entsteht, überweisen wir den kompletten Anzahlungsbetrag zurück bzw. Teilbeträge, sollte dies nur teilweise gelingen.

Teilstornierungen
Werden aus einem Pauschalangebot Teilleistungen storniert, ohne dass sich der Gesamtcharakter der Pauschalreise ändert, werden nur die von den Leistungsträgern zurück erstatteten Beträge ausgezahlt.

Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen, sind wir berechtigt bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von 30 CHF pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Diese Umbuchungen können Ihnen mit 15 CHF pro Person berechnet werden.

Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertag ein, dann haftet sie und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Person entstandenen Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 CHF pro Person verlangen.

Covid 19 Stornobedingungen
Sollten die Bergbahnen im Winter in Graubünden schliessen müssen oder ein Beherbergungsverbot ausgesprochen werden, erstatten wir einen bereits überwiesenen Anzahlungsbetrag zurück.

7. Versicherungen
Zusätzliche Reiseversicherungen können bei uns nicht abgeschlossen werden.

8. Haftung des Reiseveranstalters
Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reiserechts.

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden in allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschliessende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

Für Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 500 CHF vereinbart.

Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen.

Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.

9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
Wird die Reise nicht vertragsmässig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung der Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.

Sie können bei Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen, wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie wider Erwarten nicht einreichen können, so wenden Sie sich direkt an den Reiseveranstalter.

Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach dem Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten nach dem vertraglichem Reiseende.

10. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertragliche vereinbarte Rückreise erstattet werden.

11. Pass-, VISA- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Beschaffung der Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich.

Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, sodass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.

12. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.

13. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Firmensitz des Reiseveranstalters.

14. Gültigkeiten
Stand sämtlicher Angaben: August 2023